Der Präsident setzt die Wahlen zur Staatsduma an, löst sie in bestimmten Fällen auf. Er unterzeichnet das föderale Gesetz. Präsident schlägt dem Föderationsrat die Kandidaturen der Mitglieder des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts, des Obersten Schiedsgerichts sowie des Generalstaatsanwalts für die Ernennung vor.
Der Präsident verfügt über die Vollmachten, die Hauptrichtungen der Außen-und Innenpolitik zu bestimmen. Er führt Verhandlungen und unterzeichnet internationale Verträge.
Der Präsident ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte Russlands. Er hat das Recht, im Falle einer Aggression oder einer drohenden Aggression gegen Russland den Kriegszustand zu verhängen.
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